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KWK-Bonus gemäß EEG 2009 für die Nutzung der
Biomasse-KWK-Wärme zur Klärschlammtrocknung (Kraft Wärme Kopplung)

Die Nutzung der Biomasse-KWK-Wärme zur Klärschlammtrocknung wird in der Anlage 3 (KWK-Bonus) zum EEG 2009 nicht in der Positivliste aufgeführt. Dennoch kann der KWK-Bonus auch für eine Klärschlammtrocknung mit Rückgriff auf die Generalklausel I.3. geltend gemacht werden, wenn "die Wärmenutzung nachweislich fossile Energieträger in einem mit dem Umfang der fossilen Wärmenutzung vergleichbaren Energieäquivalent ersetzt und die Mehrkosten, die durch die Wärmebereitstellung entstehen, nachweisbar sind und mindestens 100 Euro pro Kilowatt Wärmeleistung betragen."

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"Der Nachweis über die Voraussetzung nach den Nummern...I.3 ist durch ein Gutachten einer Umweltgutachterin oder eines Umweltgutachters zu erbringen, wenn der KWK-Bonus geltend gemacht wird."(EEG Anlage 3 Nr.II.2.)

In der Begründung zum EEG wird zu Anlage 3 ausgeführt, dass ein vergleichbares Energieäquivalent gegeben ist, wenn eine Kilowattstunde Biomasse-Abwärme, die zur Berechnung des KWK-Stromanteils für den KWK-Bonus in Ansatz gebracht werden darf, mindestens 0,75 Kilowattstunden fossiler Energie ersetzt.

Zur Erlangung der 3ct-KWK-Bonus-Fähigkeit bei der Klärschlammtrocknung, bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

  • Analyse der energetischen Prozesse
  • Volkswirtschaftliche und ökologische Bewertung
  • Beratung
  • Nachweis und Umfang der Substitution fossiler Energieträger durch Nutzung der KWK-Wärme zur Klärschlammtrocknung, mit anschließender Verwertung des Trockengranulats in Zement- oder Kohlekraftwerken
  • Bilanzierung der Energieaufwendungen und Energieerträge unter besonderer Beachtung der Bestimmungsgrößen wie:
  1. oTS-Gehalt des Klärschlamms (Glühverlust)
  2. Grad der mechanischen Entwässerung (TR-Gehalt des entwässerten Klärschlamms / Pressschlamms)
  3. Thermische und elektrische Energieverbräuche der Trocknung (kWh Wärme und Strom pro Tonne Wasserverdunstung)
 
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